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   OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22   

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OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22 (https://dejure.org/2022,18929)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.07.2022 - 6 B 16/22 (https://dejure.org/2022,18929)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2022 - 6 B 16/22 (https://dejure.org/2022,18929)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, SächsVerf Art. ... 16 Abs. 1 Satz 1, VwGO § 123, SächsPBG § 1, SächsPBG § 2, SächsPBG § 4, SächsPBG § 6, SächsPBG § 12, SächsPBG § 13, SächsPBG § 37, SächsPBG § 39, SächsPVDG § 2, SächsPVDG § 3, SächsPVDG § 37
    Anspruch auf Ergreifung polizeilicher Maßnahmen; Schutz der Nachtruhe; Ermessensreduzierung auf null (hier verneint); Sicherung des Neubescheidungsanspruchs; "Schiefe Ecke"

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Landeshauptstadt muss erneut über ein Schutzkonzept und Maßnahmen zum Lärmschutz an der »Schiefen Ecke« in der Dresdner Neustadt entscheiden

  • sachsen.de (Kurzinformation)

    Vorerst keine Entscheidung zum Lärm an der »Schiefen Ecke« (auch »Assi-Eck« genannt) in Dresden

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
    Vielmehr ist es Sache der Antragsgegnerin, unter Beachtung der dargelegten Rechtsauffassung des Senats in Zusammenwirken mit dem Beigeladenen (§ 4 Abs. 1 SächsPBG) erneut über ein Schutzkonzept zum Lärmschutz an der "Schiefen Ecke" und Maßnahmen normativer und/oder tatsächlicher Art zu entscheiden, die dazu führen, dass ein - ggf. unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter - verbesserter und wirksamerer Lärmschutz erreicht wird (vgl. für den Gesetzgeber: BVerfG, Urt. v. 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 -, juris Rn. 186 f. - Schwangerschaftsabbruch II).

    Dabei kommt ihr ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Urt. v. 28. Mai 1993 a. a. O. Rn. 188).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 7 A 10789/07

    Anspruch auf Vorgehen gegen Benutzung eines Wendehammers als Bolzplatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
    Hinzukommt der grundlegende Unterschied zwischen einem auf striktes Unterlassen gerichteten Störungsabwehranspruch gegen die öffentliche Hand (analog §§ 1004, 906 BGB) bei einer von dieser betriebenen Einrichtung und einem Anspruch auf Einschreiten der Behörde zur Unterbindung von ihr nicht als Betreiberin zuzurechnenden Störungen (vgl. näher OVG Rh.-Pf., Urt v. 12. September 2007- 7 A 10789/07 -, juris Rn. 24 und 34 - Quasi-Bolzplatz).

    Bei der Verletzung privater Rechte, in der zugleich eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SächsPBG liegt, ist die Aufgabe der Gefahrenabwehr auch nicht im Sinne von § 2 Abs. 2 SächsPBG subsidiär, so dass die Antragsteller insbesondere nicht auf gerichtlichen Rechtsschutz verwiesen werden können (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 12. September 2007 - 7 A 10789/07 -, juris 31).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
    Für das Straßenverkehrsrecht ist allerdings anerkannt, dass der einzelne grundsätzlich nur einen - auf die ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf Schutz seiner Individualinteressen besitzt, auch wenn grundrechtsgefährdende oder billigerweise nicht mehr zuzumutende Verkehrslärmeinwirkungen im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO zu befürchten sind (BVerwG, Urt. v. 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 -, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Vielmehr hat die Behörde bei der in ihr Ermessen gestellten Entscheidung nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO den Belangen der von der Maßnahme Betroffenen das mit ihr verfolgte öffentliche Interesse unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegenüberzustellen; dabei können auch grundrechtlich geschützte Belange von einem vorrangigen öffentlichen Interesse verdrängt werden (BVerwG, Urt. v. 22. Dezember 1993 a. a. O. Rn. 25 f., Urt. v. 4. Juni - 7 C 76.84 -, juris Rn. 12 ff.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
    Deswegen sind die Gerichte bei Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO gehalten, der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte (hier Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf) und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17).
  • VG Köln, 17.05.2018 - 13 K 5410/15

    Stadt Köln muss gegen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
    Daran ist richtig, dass die Auffassung vertreten wird, dass Einzelpersonen, deren Verhalten sich im Rahmen zulässigen kommunikativen Gemeingebrauchs hält und erst in der Summe des Kollektivs Lärm erzeugt, bei wertender Betrachtungsweise polizeirechtlich weder als Störer in Anspruch genommen werden können, weil und soweit ihr Mitverursachungsbeitrag jeweils für sich genommen erlaubt ist, noch gegen sie als Nichtstörer vorgegangen werden kann (vgl. VG Köln, Urt. v. 17. Mai 2018 - 13 K 5410/15 -, juris Rn. 30 ff.).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
    Werden eine Straße, ein Gehweg und ein dem Fuß- und Autoverkehr gewidmeter Platz zum "Platz zum öffentlichen Feiern" umfunktioniert und ist kein Durchkommen mehr, liegt keine gemeinverträgliche Inanspruchnahme der Straße durch die dort Verweilenden mehr vor, weil die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen oder erheblich erschwert wird (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 20. September 2011 - 4 K 2211/10 -, juris Rn. 24 sowie BayVGH, Beschl. v. 15. Dezember 2017 - 8 ZB 16.1806 -, juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2019 - 15 B 624/18

    Prüfung der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der FDP-Fraktion im Wahljahr 2013;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
    Die Gerichte sind daher bei Annahme schwerer und unzumutbarer Nachteile für den Interimszeitraum bis zur Hauptsache ausnahmsweise auch zur Vorwegnahme der Hauptsache und zur Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung befugt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 21 und v. 24. November 2008 - 2 B 370/08 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 28. Januar 2019 - 15 B 624/18 -, juris Rn. 47 ff.; OVG Saarland, Beschl. v. 14. September 2010 - 3 B 268/10 -, juris Rn. 19; Schoch a. a. O. Rn. 162).
  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10

    Beschränkung der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
    Werden eine Straße, ein Gehweg und ein dem Fuß- und Autoverkehr gewidmeter Platz zum "Platz zum öffentlichen Feiern" umfunktioniert und ist kein Durchkommen mehr, liegt keine gemeinverträgliche Inanspruchnahme der Straße durch die dort Verweilenden mehr vor, weil die tatsächliche Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums durch andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen oder erheblich erschwert wird (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 20. September 2011 - 4 K 2211/10 -, juris Rn. 24 sowie BayVGH, Beschl. v. 15. Dezember 2017 - 8 ZB 16.1806 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 24.11.2008 - 2 B 370/08

    Neuverbescheidung mit vorläufiger Wirkung; Kinderkrippenerzieherin;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
    Die Gerichte sind daher bei Annahme schwerer und unzumutbarer Nachteile für den Interimszeitraum bis zur Hauptsache ausnahmsweise auch zur Vorwegnahme der Hauptsache und zur Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung befugt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 21 und v. 24. November 2008 - 2 B 370/08 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 28. Januar 2019 - 15 B 624/18 -, juris Rn. 47 ff.; OVG Saarland, Beschl. v. 14. September 2010 - 3 B 268/10 -, juris Rn. 19; Schoch a. a. O. Rn. 162).
  • OVG Sachsen, 11.09.2002 - 4 BS 228/02

    D (A), Asylbewerber, Gemeinschaftsunterkünfte, Asylbewerberleistungsgesetz,

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.07.2022 - 6 B 16/22
    Die Gerichte sind daher bei Annahme schwerer und unzumutbarer Nachteile für den Interimszeitraum bis zur Hauptsache ausnahmsweise auch zur Vorwegnahme der Hauptsache und zur Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung befugt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. September 2002 - 4 BS 228/02 -, juris Rn. 21 und v. 24. November 2008 - 2 B 370/08 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 28. Januar 2019 - 15 B 624/18 -, juris Rn. 47 ff.; OVG Saarland, Beschl. v. 14. September 2010 - 3 B 268/10 -, juris Rn. 19; Schoch a. a. O. Rn. 162).
  • OVG Sachsen, 13.08.2010 - 1 B 152/10

    Anordnungsanspruch, Bescheidungsantrag

  • OVG Saarland, 14.09.2010 - 3 B 268/10
  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13

    Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit;

  • VG Freiburg, 10.10.2018 - 4 K 805/16

    Leistungsklage der Anwohner eines öffentlichen Platzes auf Einschreiten gegen

  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

  • BVerwG, 01.06.2017 - 9 C 2.16

    Nutzungsverbot für illegal gebauten Radweg in FFH-Gebiet

  • BVerwG, 14.03.2013 - 7 C 34.11

    Beförderungsgenehmigung, atomrechtliche; Gefahrgutbeförderung; Schadensvorsorge;

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • OVG Sachsen, 19.02.2008 - 1 B 182/07

    Beseitigungsverfügung; intendiertes Ermessen; nachbarschützende Vorschrift

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose;

  • BVerwG, 04.10.1990 - 4 B 44.90

    Beseitigung bestimmter gartengestalterischer Maßnahmen auf einem Grundstück -

  • OVG Sachsen, 30.08.2013 - 1 A 823/10

    Bauaufsichtliches Einschreiten, Beseitigungsanordnung, intendiertes Ermessen,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 8 A 1247/16

    Streit um die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung verkehrsbeschränkender

  • OVG Sachsen, 09.03.2017 - 5 B 50/17

    Vorläufige Neubewertung einer Prüfung; Leistungsnachweis

  • VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 ZB 21.1079

    Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Lärmbelastung

  • OVG Sachsen, 09.10.2009 - 1 A 225/09

    Nutzungsuntersagung; intendiertes Ermessen; atypischer Fall

  • OVG Sachsen, 19.03.2020 - 1 A 655/17

    Anspruch auf Anordnung von Verkehrsbeschränkungen zur effektiven Lärmminderung?

  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    a) Für das Straßenverkehrsrecht ist anerkannt, dass der einzelne grundsätzlich nur einen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung begrenzten Anspruch auf Schutz seiner Individualinteressen besitzt (vgl. zum Einschreiten gegen Lärmbelastungen SächsOVG, Beschl. v. 25.07.2022 - 6 B 16/22, juris Rn. 15; BVerwG, Urt. v. 22.12.1993 - 11 C 45.92, juris Rn. 18).

    Es könnte in pflichtgemäßer Weise dahin ausgeübt werden, dass ein derzeitiges Einschreiten aus sachgerechten Gründen versagt wird (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 25.07.2022 - 6 B 16/22, juris Rn. 14).

  • VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 5 L 270/22

    Lärmendes Tier: Da kräht kein Hahn mehr

    In diesen Ausnahmefällen kann das Entschließungsermessen auf Null schrumpfen und sich der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung zu einem Anspruch auf Einschreiten verdichten; je hochwertiger die schützenswerten Rechtsgüter, je intensiver die Rechtsgutgefährdung und je geringer die mit dem Eingriff verbundenen Risiken für Beteiligte und Unbeteiligte, desto mehr spricht dies für eine Ermessensreduzierung auf Null (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 25. Juli 2022 - 6 B 16/22, BeckRS 2022, 18223 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    Die Vorschrift dient mithin nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern begründet ein subjektiv-öffentliches Recht (ebenso HessVGH, Urt. v. 10.04.2014 - 8 A 2421/11 - ESVGH 64, 264, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschl. v. 25.07.2022 - 6 B 16/22 - DVBl. 2023, 41, juris Rn. 6).

    Daher geht der Gemeindetag Baden-Württemberg in den Erläuterungen seiner Musterpolizeiverordnung, die jedenfalls seit 1975 bis heute wie in § 1 Abs. 1 PolVO ÖffO der Beklagten ein Verbot des Spielens oder Betreibens von Rundfunkgeräten, Musikinstrumenten und dergleichen in solcher Lautstärke, dass unbeteiligte Personen erheblich belästigt oder gestört werden, vorsieht (BWGZ 1975, 357; 1985, 552; 1999, 778; 2003, 981; 2007, 54; 2011, 990), ausdrücklich im Allgemeinen davon aus, dass die verschiedenen, in der Musterpolizeiverordnung enthaltenen Regelungen zum Lärmschutz den Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen betreffen (BWGZ 1999, 778, 790; ebenso: SächsOVG, Beschl. v. 25.07.2022, a.a.O.).

    Ein (etwaiger) Anspruch auf polizeiliches Einschreiten oder ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber einerseits und der öffentlich-rechtliche Abwehranspruch andererseits folgen mithin unterschiedlichen Voraussetzungen und sind daher getrennt zu betrachten (vgl. auch OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 12.09.2007, a.a.O. Rn. 23f., 34; SächsOVG, Beschl. v. 25.07.2022, a.a.O. Rn. 10).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 8 A 2519/18

    Stadt Köln muss gegen nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 25. Juli 2022 - 6 B 16/22 -, juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3. August 2023 - 1 S 1718/22 -, juris Rn. 64.
  • VG Bremen, 24.05.2023 - 5 V 829/23

    Sondernutzungserlaubnis für gewerbliches Anbieten von E-Scootern zur Miete im

    Der Zeitraum bis zum 30.06.2023 und damit von etwa einem Monat nach Bekanntgabe der gerichtlichen Eilentscheidung erscheint einerseits kurz genug, dem Interesse der Antragstellerin an einer kurzfristigen Entscheidung Rechnung zu tragen, andererseits aber auch lang genug, um der Antragsgegnerin eine erneute sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen (vgl. allgemein zum Anordnungsgrund bei einem Neubescheidungsanspruch: SächsOVG, Beschl. v. 25.07.2022 - 6 B 16/22 -, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 16.06.2023 - 6 B 377/21

    Antragsbefugnis; Beteiligter; Erledigungsstreit; Wettbewerber; Beihilfe;

    Der Anspruch auf (Neu-)Bescheidung kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch ausnahmsweise durch eine einstweilige Anordnung gesichert werden (SächsOVG, Beschl. v. 25. Juli 2022 - 6 B 16/22 -, juris Ls. 3 und Rn. 28 m. w. N.).
  • VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Anspruch auf einen Betreuungsplatz; Kapazität;

    Die Kammer sieht es im vorliegenden Fall zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) für erforderlich an, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zur erneuten Bescheidung zu verpflichten (vgl. zur Sicherung eines Anspruchs auf Neubescheidung durch einstweilige Anordnung etwa Sächsisches OVG, Beschluss vom 25.07.2022 - 6 B 16/22 -, juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 16.03.2023 - 11 CE 23.60

    Verlängerung einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit Taxen

    Dieses Rechtsschutzziel ist als Minus in seinem weitergehenden Antrag enthalten (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.2022 - 6 B 22.22 - juris Rn. 20; U.v. 31.3.2004 - 6 C 11.03 - BVerwGE 120, 263 = juris Rn. 43; zur Anordnung einer Neubescheidung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung vgl. Funke-Kaiser in Bader/ Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 123 VwGO Rn. 61; Dombert in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Die einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO, Rn. 219; Bostedt in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 123 Rn. 86; SächsOVG, B.v. 25.7.2022 - 6 B 16/22 - DVBl 2023, 41 = juris Rn. 28; OVG NW, B.v. 28.1.2019 - 15 B 624/18 - juris Rn. 67 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2024 - 3 M 98/23

    Einstweiliger Rechtsschutz für den Betrieb einer Spielhalle nach Ablauf der

    Dies setzt allerdings voraus, dass dem Antragsteller ohne eine Verpflichtung des Antragsgegners zur Neubescheidung unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile drohen (OVG NRW, Beschluss vom 27. September 2023 - 22 B 984/23.AK - juris Rn. 42 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 25. Juli 2022 - 6 B 16/22 - juris Rn. 28).
  • VG Bremen, 24.05.2023 - 5 V 810/23

    Sondernutzungserlaubnis für e-Scooter, Auswahlverfahren - Auswahlverfahren, ;

    Der Zeitraum bis zum 30.06.2023 und damit von etwa einem Monat nach Bekanntgabe der gerichtlichen Eilentscheidung erscheint einerseits kurz genug, dem Interesse der Antragstellerin an einer kurzfristigen Entscheidung Rechnung zu tragen, andererseits aber auch lang genug, um der Antragsgegnerin eine erneute sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen (vgl. allgemein zum Anordnungsgrund bei einem Neubescheidungsanspruch: SächsOVG, Beschl. v. 25.07.2022 - 6 B 16/22 -, juris Rn. 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 17.22

    Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ein mittels offizieller Samenspende

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 16.22

    Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ein mittels offizieller Samenspende

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